Die Top 30 Städte in der Schweiz - kurz vorgestellt
Tipps für Autofahrer - Autofahren in der Schweiz
« zurück zur ÜbersichtWichtige Informationen für ausländische Autofahrer in der Schweiz:
- Vignetten-Pflicht - wo bekomme ich eine Vignette?
- Wie komme ich schnell an mein Ziel?
- Wo befinden sich die Autoverlad-Strecken?
- Verkehrsregeln und Tempolimit.
- Wichtige Notrufnummern bei Unfällen
Informationen für ausländische Autofahrer
Autobahn-Vignetten
Für die Benutzung von Autobahnen besteht in der Schweiz Vignetten-Pflicht. Es kann nur eine Jahresvignette erworben werden. Sie beträgt 40 CHF (ca. 27 €) und gilt generell vom 1. Dezember bis 31.Januar des übernächsten Jahres. Also insgesamt 14 Monate.Sie kann bei allen schweizerischen Zollämtern, Postbüros, Tankstellen und Garagen erworben werden, ebenso in deutschen Automobilclubs. Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen zahlen Staffelpreise.
Autobahnnetz
Das Schweizer Autobahnnetz gehört zu den dichtesten Autobahnnetzen der Welt. Es wird durch eine grüne Beschilderung gekennzeichnet. Insgesamt gibt es 16 verschiedene Autobahnrouten (A 1 bis A 16). Auf folgender Seite finden Sie eine Übersicht:
http://de.wikipedia.org
Autoverlad
Das unwegsame Alpengelände macht teilweise den Bahntransport der PKW's erforderlich. Der Verlad muss extra bezahlt werden. Hier können Sie sich schon einmal vorab über Autoverlad-Strecken in der Schweiz informieren.
Lötschberg, Kandersteg http://www.bls.ch
Oberalppass http://www.mgbahn.ch
Furka http://www.mgbahn.ch
Vereina http://www.rhb.ch
Albula http://www.rhb.ch
Regeln
Die Verkehrsregeln in der Schweiz weichen in einigen Bestimmungen von ihren Nachbarländer ab. Hier eine Auswahl:
- Tempolimits: 50 km/h in Ortschaften; 80 km/h außerhalb Ortschaften; 120 km/h auf der Autobahn, 80 bis 100 km/h auf Stadtautobahnen und in Autobahntunneln
- Promillegrenze 0,5 Promille
- Kindergurtpflicht bis 7. Lj., Anschnallpflicht für alle Insassen
- Handy am Steuer wird mit einem Bußgeld bis zu 100 CHF belegt. (Freisprechanlage ist erlaubt)
- Bußgeldbescheide verjähren erst in drei Jahren. Wer mit ungezahltem Bußgeld wieder kommt, muss kräftig nachzahlen.
- Vorfahrt auf Bergstraßen. Generell muss zurück fahren, wer von oben kommt, also bergabwärts fährt. Bei ungleichartigen Fahrzeugen (Lkw und Pkw) setzt das leichtere zurück.
- Auf "Berg-Poststraßen", erkennbar am Schild mit dem Posthorn-Symbol, haben Post- und Linienbusse generell Vorfahrt.
http://www.adac.de
Gut zu wissen!
Tankstellen
Tankstellen schließen in der Schweiz zwischen 19 und 22 Uhr. Um Problemen mit der Automatenzahlung aus dem Weg zu gehen, sollte man also rechtzeitig tanken.
Notrufnummern bei Unfällen
Polizei: 117
Unfallrettung (auch für Hubschrauber) 144
Bergrettung: 1414
Notruf aus dem Mobilfunk: 112
Versicherungshotlines
Notruf des ADAC: 0049 89 22 22 22
Notruf der Zurich Versicherung: 08000-808080
Autowerkstätten
Im Pannenfall finden Sie mit dem folgenden Autogaragen-Verzeichnis eine Werkstatt
http://www.autogaragen-verzeichnis.ch
Entfernungstabelle Schweiz
Alle Städte-Entfernungen von Aarau bis Zug in einer Übersicht.
http://www.tourismusauskunft.ch
Schnee und Lawinen Informationen
Die sichere Seite für eine Gipfelfahrt.
http://www.slf.ch/
Sie suchen Informationen für Unterkünfte und Tipps für Unternehmungen? Touristenauskunft.info